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Rauchwarnmelder

veröffentlicht am 23.04.2013

Die Landesbauordnung Niedersachsen sieht nunmehr für alle Wohnungen eine Verpflichtung zur Installation von Rauchwarnmeldern vor. Diese müssen bis zum 31.12.2015 in allen Schlafräumen sowie Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, angebracht werden. Die Geräte müssen nach einer gesetzlich vorgegebenen Anwendungsnorm installiert werden. Des Weiteren unterliegen die Rauchwarnmelder einer jährlichen Funktions- und Sichtkontrolle. Auch das Modell des Gerätes ist durch den Gesetzesgeber vorgegeben. Insofern kommen die meisten Geräte aus dem Baumarkt nicht in Frage.

Wir empfehlen Ihnen die Anmietung der Rauchwarnmelder. Entsprechende Verträge können mit den Firmen Ista, Brunata oder aber mit dem zuständigen Schornsteinfeger geschlossen werden. Aufgrund der eingebauten 10-Jahres Batterie, müssen die Verträge entsprechend für 10 Jahre abgeschlossen werden. Die Kosten für die Anmietung betragen pro Jahr und Gerät etwa 6-7 Euro. Hierin ist das Gerät, die Installation sowie die jährliche Funktions- und Sichtkontrolle enthalten.

Interessant für Vermieter

Bei Anmietung der Rauchwarnmelder können Sie die jährlichen Kosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf Ihre Mieter umlegen, bei Kauf jedoch nicht.

Wichtig für Wohnungseigentümergemeinschaften

Auch wenn das Gerät im jeweiligen Sondereigentum angebracht ist, haftet die Wohnungseigentümergemeinschaft im Schadenfall, sofern die jährliche Kontrolle nicht nachgewiesen werden kann. Insofern ist die Beauftragung eines externen Dienstleisters ratsam.