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Trinkwasserverordnung

veröffentlicht am 03.03.2013

Die geltende Trinkwasserverordnung wurde letztmalig am 14.12.2012 geändert. Sie sieht eine regelmäßige Untersuchung der Warmwasserversorgung auf Legionellen vor. Betroffen sind Objekte, die unter anderem mit einer zentralen Trinkwassererwärmungsanlage und einem Speichervolumen von über 400 l ausgestattet sind. Um die Untersuchung zu ermöglichen, müssen Probeentnahmestellen zur Verfügung gestellt werden. Die Beprobung findet alle drei Jahre einmal statt. Die meisten Abrechnungsunternehmen bieten diesen Service an.

Des Weiteren müssen alle Bewohner unabhängig von Art der Warmwasserversorgung über die Qualität des Trinkwassers informiert werden und ob Bleileitungen im Objekt vorhanden sind.

Tipp für Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften

Nordenham wird von drei Wasserversorgern beliefert. Die entsprechenden Berichte können auf der Internetseite des OOWV ausgedruckt werden. Unsere Oldenburger Kunden können die Internetseite der EWE dazu nutzen.

Wichtig für Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften

Der Gesetzgeber hat außerdem festgelegt, dass die Informationen über das Trinkwasser jedem Bewohner des Hauses zugänglich sein müssen. Aus diesem Grund haben wir abschließbare Schaukästen in den von uns verwalteten Objekten installieren lassen, in die wir die entsprechenden Berichte angebracht haben. Auf diese Weise können Sie sicher sein, dass Sie Ihrer Verpflichtung aus der Trinkwasserverordnung vollumfänglich nachkommen.

Für unsere Kunden erledigen wir in diesem Zusammenhang alles Notwendige!